Garantieanspruch

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Als Garantieanspruch bezeichnet man den Anspruch auf Leistungen aus einer Garantie, insofern nachfolgende Voraussetzungen gegeben sind...


Voraussetzungen:

  • Die Ware befindet sich zum Zeitpunkt der Reklamation innerhalb des Garantiezeitraumes und der Nachweis darüber (Rechnung, Lieferschein etc.) kann erbracht werden.
  • Es besteht nachweislich überhaupt ein Mangel an der Ware (siehe Fehlreklamation).
  • Dieser Mangel fällt unter die in den Garantiebedingungen aufgeführten Leistungen.
  • Dieser Mangel ist ein Mangel der Ware selbst, d.h. die Ware wurde nicht durch (äußere) Einflüsse beschädigt oder zerstört, die der Garant nicht zu verantworten hat.


Weitere Informationen finden sich unter der Definition des Begriffes Garantie.

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