Gewährleistungsanspruch
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Als Gewährleistungsanspruch bezeichnet man den Anspruch auf Leistungen aus der (gesetzlichen) Gewährleistung, insofern nachfolgende Voraussetzungen gegeben sind...
Voraussetzungen:
- Die Ware befindet sich zum Zeitpunkt der Reklamation innerhalb des Gewährleistungszeitraumes und der Nachweis darüber (Rechnung, Lieferschein etc.) kann erbracht werden.
- Es besteht überhaupt ein Sachmangel an der Ware (siehe Fehlreklamation).
- Dieser Sachmangel bestand bereits zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges (vereinfacht Kaufzeitpunkt)
- Dieser Sachmangel ist ein Sachmangel der Ware selbst, d.h. die Ware wurde nicht durch (äußere) Einflüsse beschädigt oder zerstört, die der Gewährleistende nicht zu verantworten hat.
Weitere Informationen finden sich unter der Definition des Begriffes Gewährleistung.

